Update vom 7. Februar 2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat Anfang Februar den Entwurf für das neue Tierschutzgesetz an die Verbändeanhörung gegeben. Bis zum 1. März können Verbände ihre Stellungnahmen einreichen.
Im neuen Entwurf sollen nur einige der schlimmsten Formen der Tierquälerei endlich angegangen werden: Beispielsweise soll das Kochen lebender Hummer verboten werden und bestimmte Wildtierarten, darunter Großkatzen und Robben, sollen nicht mehr im reisenden Zirkus auftreten dürfen.
Jedoch fehlen wichtige Verbote wie für Langstreckentiertransporte, exotische Haustiere und den Online-Tierhandel. Die Regelung zur Anbindehaltung von Rindern ist enttäuschend und Amputationen in der Agrarindustrie bleiben erlaubt. Das Thema Tierversuche wird gar nicht adressiert.
Das geplante Gesetz ändert wenig am Leiden von Millionen Tieren. Dennoch ist die Novelle ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn es uns gelingt, im Bearbeitungsprozess weitere Änderungen für mehr Tierschutz zu erwirken.
Originalartikel vom 6. April 2022
Anfang des Jahres wurden von Mitgliedern der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zwei enorm wichtige Rechtsgutachten zur Reform des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen entstand so ein Vorschlag zur Anpassung des aktuellen Tierschutzgesetzes, welcher laut Pressemeldung der DJGT wirksam und effektiv vollzogen werden kann. [1] Die Gutachten beinhalten grundlegende Anpassungen im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung, bei Tiertransporten und der Tötung im Schlachthof sowie im Bereich Tierversuche. [2]
Haben wir in Deutschland ein Tierschutzgesetz?
Das deutsche Tierschutzgesetz bietet Tieren in der Landwirtschaft und in Versuchsanstalten kaum Schutz. Oftmals ist sogar das Gegenteil der Fall, weshalb im Volksmund von einem „Tierausnutzgesetz“ gesprochen wird. Fast durchgehend stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund; oder es fehlt die Orientierung an neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das hat fatale Folgen für die Tiere, die ihr ganzes Leben lang anhaltende Schmerzen und Leiden ertragen müssen – und das, obwohl das Staatsziel Tierschutz bereits vor 20 Jahren im Grundgesetz verankert wurde.
Was muss passieren?
Ein Schutz der Tiere in der gewerblichen und landwirtschaftlichen Tierhaltung, auf Transporten und bei der Tötung im Schlachthaus ist in der Praxis kaum gewährleistet. Eine Reform des Tierschutzgesetzes ist daher längst überfällig und dringend erforderlich.
Wir von PETA haben uns deshalb in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden einiger Parteien gewandt. Noch in dieser Legislaturperiode müssen zumindest die Empfehlungen der Gutachten umgesetzt werden, um wenigstens einige der längst überfälligen Verbesserungen für die Tiere zu bewirken.
Schützt ein besseres Tierschutzgesetz die Tiere tatsächlich?
Wer Tieren in der Landwirtschaft oder in Versuchslaboren nachhaltig und konsequent helfen möchte, lebt vegan und achtet auf tierversuchsfreie Produkte. Deshalb setzen wir uns für den veganen Ökolandbau und die Abschaffung aller Tierversuche ein – auch weil tierversuchsfreie Forschung ebenso uns Menschen helfen würde.
Was Sie tun können
Wenden auch Sie sich an die Fraktionsvorsitzenden und fordern Sie diese höflich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um wenigstens die Empfehlungen der Rechtsgutachten umzusetzen.
- Herr Rolf Mützenich, SPD
- Herr Christian Dürr, FDP
- Frau Anne Helm und Herr Carsten Schatz, Die Linke
- Herr Friedrich Merz, CDU/CSU
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Quellen
[1] DJGT Pressemitteilungen: Reform des Tierschutzrechts – Gutachten im NOMOS-Verlag erschienen, 2. November 2022, https://djgt.de/pressemitteilungen/ (zuletzt eingesehen am 31.3.2022)
[2] nomos elibrary: Reform des Tierschutzrechts, Seite 1 – 22, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748928478-1/titelei-inhaltsverzeichnis (zuletzt eingesehen am 31.3.2022)