Ausgesetzte Tiere: Infos und Tipps zur Hilfe im Notfall

Jedes Jahr werden allein in den Sommermonaten deutschlandweit bis zu 80.000 Hunde, Katzen, Exoten, Kaninchen und andere sogenannte Haustiere an Autobahnraststätten, an abgelegenen Feldwegen oder im Wald ausgesetzt. Für die Tiere beginnt damit ein Martyrium: Sie leiden meist Hunger und Durst – außerdem besteht ständig die Gefahr, überfahren oder von anderen Tieren angefallen zu werden. Häufig stammen die Tiere aus schlechter Haltung, sind in einem völlig verwahrlosten Zustand und benötigen dringend schnelle Hilfe.

Erfahren Sie hier, wie Sie ein ausgesetztes Tier erkennen und wie Sie in so einer Situation helfen können.

Ausgesetzte Tiere: So helfen Sie zurückgelassenen „Haustieren“ im Notfall

Jeden Tag werden weltweit Hunderttausende „Haustiere“ von ihren Halter:innen verlassen – meist werden sie auf der Straße ausgesetzt, in leerstehenden Häusern und abgelegenen Gebieten zurückgelassen. Vor allem in der Ferienzeit und der Zeit nach Weihnachten werden Tiere oftmals ausgesetzt, wenn die Tiere „uninteressant“ werden oder den Halter:innen bei der Urlaubsplanung „lästig“ werden. Zudem haben sich im Zuge des Corona-Lockdowns Menschen seit dem Frühjahr 2020 überdurchschnittlich häufig dazu entschieden, einen tierischen Mitbewohner aufzunehmen.

„Insbesondere zur Urlaubszeit gilt: Augen auf! Hunde werden oft einfach am Straßenrand, an Bahnhöfen oder an Raststätten festgebunden und zurückgelassen, Kleintiere in vielen Fällen in Pappkartons ausgesetzt. Aufmerksame Menschen, die genauer hinsehen, können oftmals Leben retten.“

Jana Hoger, PETA Deutschland

Weil immer mehr Menschen an ihre Arbeitsplätze zurückkehren und ihr Interesse an dem tierischen Mitbewohner verlieren bzw. nicht genug Zeit haben, steigen auch die Zahlen ausgesetzter Tiere.

Das rücksichtlose Verhalten von Halter:innen führt zu Leid, Angst und Einsamkeit. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps, wie Sie ausgesetzte Tiere erkennen und wie Sie am besten helfen.

Inhaltsverzeichnis

Hund ausgesetzt – was ist zu tun?

Werden Hunde ausgesetzt, lassen ihre Halter:innen sie oftmals angebunden auf Parkplätzen, Raststätten oder an anderen entlegenen Orten an Laternen, Pfählen und Bäumen festgebunden zurück.

  • Sollten Sie einen angebundenen, einsam wirkenden Hund sehen, sollten Sie ihn einige Zeit beobachten, um zu schauen, ob wirklich niemand zu ihm zurückkehrt.
  • Bei konkretem Verdacht darauf, dass das Tier ausgesetzt wurde, sollten Sie schnellstmöglich die Polizei oder das örtliche Tierheim informieren und bei dem Hund bleiben, bis Hilfe eintrifft.
  • Verdacht auf Lebensgefahr, sollte der Hund umgehend von tierärztlichem Fachpersonal untersucht werden. Anzeichen für einen Notfall sind eine flache Atmung, Apathie, Abwesenheit und eine fehlende Reaktion auf äußere Reize. Stark blutende Verletzungen können ebenfalls lebensbedrohlich werden.
  • Menschen, die im Umgang mit Hunden unerfahren sind, sollten die Tiere in keinem Fall anfassen: Bei Angst oder Schmerzen können panische Hunde schlimmstenfalls beißen.
  • Es empfiehlt sich, aus einigen Metern Entfernung sanft und ruhig mit dem Vierbeiner zu sprechen, um ihn zu beruhigen. Achten Sie darauf, das Tier nicht zu stressen oder in Panik zu versetzen – zu jeder Zeit gilt ein behutsamer Umgang.
  • Ausgesetzte Tiere dürfen nicht einfach ohne Meldung mitgenommen werden: In Deutschland muss die Auffindung gemeldet werden, da das Fundrecht gilt.
Ausgesetzter Hund
Vor allem in der Ferienzeit werden immer wieder Hunde ausgesetzt.

Katze ausgesetzt – so können Sie helfen

Sollten Sie eine einsame Katze in einer Transportbox oder in einem Karton entdecken, ist der Fall relativ eindeutig – da viele Katzen jedoch Freigänger sind, kann oft nicht eindeutig geklärt werden, ob ein Tier wirklich ausgesetzt wurde. Es kann sich auch um eine der zwei Millionen heimatlos lebenden Katzen in Deutschland handeln. Kommt man nah genug an die Katze heran, lässt sich meist über eine Tätowierung im Ohr feststellen, ob die Katze einen Halter oder eine Halterin hat. Sind Sie sich bei einer frei herumlaufenden Katze unsicher und das Tier befindet sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, dann kontaktieren Sie bitte den örtlichen Tierschutzverein.

  • Wird eine Katze in einem Karton oder einer Transportbox auf einem Park- oder Rastplatz gefunden, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein ausgesetztes Tier. Informieren Sie in diesem Fall ein lokales Tierheim oder die Polizei und warten Sie,bis Hilfe eintrifft.
  • Bieten Sie der Katze nach Möglichkeit Wasser an, da unklar ist, wie lange sie keine Flüssigkeit zu sich nehmen konnte. Wenn Ihnen eine flache Atmung, Abwesenheit und apathisches Verhalten auffallen, kann es sich um einen Notfall handeln – lassen Sie die Katze bitte umgehend von tierärztlichem Fachpersonal untersuchen.  
  • Nehmen Sie die Katze niemals einfach mit, ohne den Fund zu melden, da in Deutschland das Fundrecht gilt.

Stark verängstige Katzen können beißen und kratzen, wenn sie sich bedrängt fühlen – wenn Sie im Kontakt mit den Tieren unsicher sind, sollten Sie es daher vermeiden, eine ausgesetzte Katze anzufassen und warten, bis Hilfe eintrifft.

Ausgesetzte Katze
Eine Katze, die ausgesetzt wurde, wirkt auf den ersten Blick nicht unbedingt verwahrlost.

Ausgesetzte Kleintiere: Wie Sie Kaninchen, Hamstern, Meerschweinchen und Co. helfen

Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen, aber auch Mäuse, Ratten und Exoten werden häufig in Kartons und Transportboxen ausgesetzt. Besonders bei sommerlichen Temperaturen ist es wichtig, die Tiere umgehend aus der Sonne zu nehmen und ihnen Wasser anzubieten. Es besteht Lebensgefahr und die Tiere sollten nach Möglichkeit umgehend in einer tierärztlichen Praxis vorgestellt werden.

Beim Einfangen von Kleintieren ist es sinnvoll, wenn nötig das zuständige Tierheim oder den lokalen Tierschutz um Mithilfe zu bitten. Die Expert:innen sind auf solche Fälle vorbereitet und haben die entsprechende Ausstattung, um Tiere in Sicherheit zu bringen.

Ist es strafbar, Tiere auszusetzen?

Das Aussetzen von Tieren ist laut § 3 Tierschutzgesetz verboten und kann den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen. Wer Tiere aussetzt, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Dieselben Gesetze greifen bei der nicht artgerechten Unterbringung und Versorgung von Tieren bzw. wenn Hilfeleistung im Notfall bewusst unterlassen wird.

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Die Entscheidung für einen tierischen Mitbewohner muss gut überlegt sein: Tipps für die Adoption

Wer einem Tier ein Zuhause schenken möchte, muss sich der lebenslangen Verantwortung für ein fühlendes Lebewesen bewusst sein: Das Zusammenleben mit einem tierischen Mitbewohner kann sehr erfüllend sein, ist aber auch mit einer Sorgfaltspflicht für viele Jahre und in allen Lebenslagen verbunden – auch zur Urlaubszeit.

Mit dem Kauf von Tieren im Internet, im Zoohandel oder bei Züchter:innen unterstützen Sie Tierleid: Steigt die Nachfrage, „produzieren“ profitorientierte Menschen immer mehr Hunde, Katzen, Kaninchen und andere „Haustiere“ unter meist tierschutzwidrigen Bedingungen. Sie sollten Tiere daher immer aus dem Tierheim adoptieren – aber nur, wenn Sie ihnen wirklich ein langfristiges Zuhause bieten können.