In welchen deutschen Kommunen und Ländern weltweit gibt es bereits ein Haltungsverbot für Wildtiere in Zirkussen? Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr dazu.
Beschlüsse in Städten und Gemeinden in Deutschland
Nachfolgend sind alle Städte und Gemeinden aufgeführt, die in der Stadtvertretung den politischen Beschluss gefasst haben, Zirkusbetriebe mit (bestimmten) Wildtierarten nicht mehr auf kommunalen Flächen zuzulassen. Bei den kommunalen Verboten steht die Symbolkraft der politischen Willensbekundung im Vordergrund – daher sind in der Liste weiterhin Städte aufgeführt, die ihre Beschlüsse aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage zurückgenommen haben.
Für Kommunalparteien ist auf unserer Webseite ein Musterantrag bereitgestellt, der die aktuelle Rechtslage berücksichtigt. Tierfreund:innen erhalten auf der Seite Tipps und Vorlagen, um für die eigene Stadt eine tierfreundliche Regelung zu erreichen.
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Kommunale Zirkus-Wildtierverbote in Deutschland
Ahaus
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im April 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.
Altenburg
Die thüringische Stadt hat auf Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat im Mai 2016 beschlossen, künftig ihre beiden Festplätze nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger, Zebras oder Krokodile mitführen.
Annaberg-Buchholz
Der Stadtrat hat im Januar 2017 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger oder Elefanten mitführen
Ansbach
Der Stadtrat hat im Juni 2018 ein auf Gefahrenabwehr begründetes Zirkus-Wildtierverbot beschlossen.
Arnstadt
Der Stadtrat hat im September 2017 ein auf die Gefahrenabwehr begründetes Zirkus-Wildtierverbot beschlossen. Von dem Antrag sollte auch ein Signal an die Bundesregierung für ein bundesweites Wildtierverbot ausgehen.
Bad Bramstedt
Gemäß einem Beschluss des Hauptausschusses der schleswig-holsteinischen Stadt werden künftig keine Flächen an Zirkusbetriebe vermietet, die exotische Tiere wie Raubtiere, Zebras und Krokodile mitführen.
Bad Oeynhausen
Im Dezember 2017 beschlossenes kommunales Wildtierverbot für städtische Flächen.
Bad Sooden-Allendorf
Im Juli 2019 hat die Stadt per Magistratsbeschluss verfügt, dass städtische Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren verpachtet werden.
Baden-Baden
Der Gemeinderat von Baden-Baden hat im November 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Nashörner, Wölfe oder Menschenaffen u.a. Nach der Schaffung dieser gemeinderechtlichen Grundlage möchte der Gemeinderat in 2013 eine Erweiterung der Artenliste prüfen.
Berlin: Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Die Bezirksverordnetenversammlung hat im Mai 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Berlin: Bezirk Friedrichshain
Die Bezirksverordnetenversammlung des Berliner Stadtbezirks beschloss im November 2010, künftig keine öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Berlin: Bezirk Lichtenberg
Die Bezirksverordnetenversammlung hat im April 2017 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Berlin: Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Die Bezirksverordnetenversammlung hat im April 2017 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Berlin: Bezirk Mitte
Die Bezirksverordnetenversammlung hat im Februar 2017 beschlossenen, künftig keine öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Berlin: Bezirk Pankow
Die Bezirksverordnetenversammlung des Berliner Stadtbezirks beschloss im April 2016, künftig keine öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Großkatzen oder Elefanten mitführen. Ferner heißt es im Beschluss: „Die privaten Besitzer*innen von in Frage kommenden Grundstücken sollen über die Beschlusslage informiert werden und das Bezirksamt soll sich bei ihnen dafür einsetzen, dass Zirkusse mit Wildtieren zukünftig nicht mehr auf diesen Grundstücken gastieren.“
Berlin: Bezirk Reinickendorf
Im November 2017 hat die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, dass durch das Bezirksamt zukünftig keine Zirkus-Gastspiele mit Wildtieren mehr genehmigt werden sollen. Im Antrag wurde das Bezirksamt außerdem gebeten, bei möglichen privaten Grundstücksvermietern für den Tierschutz zu werben.
Berlin: Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Die Bezirksverordnetenversammlung des Berliner Stadtbezirks beschloss im Februar 2016, künftig keine öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Berlin: Bezirk Tempelhof
Die Bezirksverordnetenversammlung hat im August 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Großkatzen, Elefanten oder Bären mitführen.
Berlin: Bezirk Treptow-Köpenick
Die Bezirksverordnetenversammlung hat im Juni 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Bielefeld
Der Sozialausschuss hat im Juni 2016 einstimmig beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen. Die Ausschlussregelung umfasst 27 Tierarten wir Affen, Elefanten, Bären, Großkatzen, Nashörner und Kamele.
Birkenwerder
Beim Weihnachtscircus in Birkenwerder (Brandenburg) sind nach Auflagen durch die Stadt keine Tierdressuren in der Vorstellung erlaubt. Bürgermeister Stephan Zimniok begründet die Entscheidung mit zahlreichen Anfragen zum Thema aus der Kommunalpolitik und der Bürgerschaft.
Bonn
Im April 2012 beschlossenes kommunales Zirkus-Wildtierverbot.
Bocholt
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW und einem darauf folgenden Antrag der Grünen-Fraktion beschloss der Rat der Stadt im September 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Tiger, Löwen, Affen oder Bären mitführen.
Borken
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im September 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.
Breisach
Die Stadt Breisach will Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Plätze zur Verfügung stellen. Dies ist laut einer Mitteilung an den Gemeinderat vom Januar 2020 „politisch nicht gewünscht“.
Burglengenfeld
Der Stadtrat von Burglengenfeld hat im November 2015 beschlossen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Tiere wildlebender Arten mitführen.
Büdingen
Der Stadtverordnetenversammlung hat im Oktober 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Bären, Elefanten, Flusspferde oder Giraffen u.a.
Castrop-Rauxel
Der Stadtrat von Castrop-Rauxel hat im Oktober 2015 ohne Gegenstimme beschlossen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Tiere wildlebender Arten mitführen.
Cham
Die Stadt lässt seit mehreren Jahren aufgrund der schlechten Erfahrungen keine Zirkusse auf öffentlichen Flächen zu.
Chemnitz
Der Stadtrat hat im August 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Wildtierarten wie Elefanten, Bären oder Giraffen mitführen.
Darmstadt
Die Stadtverordnetenversammlung hat 2012 beschlossenen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Affen, Elefanten, Bären oder Großkatzen mitführen.
Detmold
Der Stadtrat von Castrop-Rauxel hat im November 2015 beschlossen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Tiere wildlebender Arten wie Giraffen, Lamas, Großkatzen oder Kängurus mitführen.
Düsseldorf
Der Umweltausschuss der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt beschloss im Oktober 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Großkatzen, Bären, Lamas, Seelöwen, Affen oder Elefanten mitführen.
Eisenach
Der Stadtrat hat im Dezember 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger, Bären oder Elefanten mitführen.
Eltville
Die Stadtverordnetenversammlung von Eltville (Hessen) hat im Oktober 2018 einstimmig ein auf die Gefahrenabwehr begründetes Wildtierverbot beschlossen.
Emden
Der Stadtrat hat im März 2017 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Erding
Der Stadtrat von Erding hat im Juni 2013 beschlossen, keine städtische Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Tierarten wie Tiger, Elefanten oder Bären mitführen. Eine Klage gegen die Stadt durch einen Zirkusbetrieb wurde mit Urteil vom 6. August 2014 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht München urteilte erstinstanzlich, dass das kommunale Zirkus-Wildtierverbot rechtmäßig ist.
Erfurt
Die Vertretung der thüringischen Landeshauptstadt hat im September 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Wildtierarten wie Elefanten, Bären oder Giraffen mitführen.
Erlangen
Der Stadtrat beschloss im April 2015, künftig keine in kommunaler Hand befindlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die folgende Arten wild lebender Tiere mitführen: Alligatoren, Krokodile, Antilopen, antilopenartige Tiere, Amphibien, Delfine, Tümmler, Flamingos, Raubtiere, Beuteltiere, Robben, Strauße, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Affen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Elefanten, Wildformen von Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren.
Eschwege
Mit dem Erlass einer neuen Benutzungsordnung für den Festplatz Werdchen beschloss die Stadt Eschwege im September 2019, keine Zirkusbetriebe oder andere Veranstaltungen mit Wildtieren mehr zu erlauben.
Florstadt
Ende August hat die Stadtverordnetenversammlung in Florstadt im hessischen Landkreis Wetterau beschlossen, dass zukünftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die bestimmte Wildtiere mitführen.
Fürstenfeldbruck
Der Rat der bayerischen Stadt entschied im März 2014, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Großbären, Großkatzen, Elefanten, Giraffen, Affen u.a. mitführen.
Gelnhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Dezember 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Löwen, Tiger und Elefanten mitführen.
Gießen
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich im November 2016 für ein Zirkus-Wildtierverbot ausgesprochen und die Stadtverwaltung beauftragt, eine entsprechende Regelung für ein Verbot von Gastspielen mit Elefanten, Tigern und Bären auf kommunalen Flächen zu erarbeiten.
Göppingen
Der Gemeinderat hat im Dezember 2018 einem Prüfantrag für ein kommunales Zirkus-Wildtierverbot mehrheitlich zugestimmt. Die Stadtverwaltung empfahl die Zustimmung, „weil Tierhaltung innerhalb eines Zirkusses nicht mehr zeitgemäß ist“.
Greifswald
Die Greifswalder Bürgerschaft hat im Februar 2020 beschlossen, aus Gründen der Gefahrenabwehr Zirkusbetriebe mit Wildtieren auf Flächen in städtischem Eigentum nicht mehr zuzulassen.
Greven
Im Februar 2018 beschlossenes Verbot von Zirkusgastspielen mit gefährlichen Wildtierarten.
Gronau
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.
Hameln
Der Stadtrat hat im Juni 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Hanau
In der Nutzungsvereinbarung für öffentliche Flächen, die die Stadt Hanau mit Zirkusbetrieben schließt, sind bestimmte Wildtierarten (Elefanten, Giraffen, Bären, Nashörner u.a.) vertraglich ausgeschlossen.
Haßfurt
Der Stadtrat hat im Juli 2016 einstimmig beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger, Elefanten oder Riesenschlangen mitführen
Heek
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.
Heidelberg
Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, aber abgestimmte Regeln, nach denen die Stadt vorgeht. Demnach sind laut Platzpachtvertrag, den die Stadt Heidelberg mit Zirkusunternehmen schließt, Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen ausgeschlossen.
Heilbronn
Der Gemeinderat hat im November 2015 beschlossen, künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Löwen, Elefanten oder Bären mitführen.
Herne
Der Stadtrat hat im September 2019 ein Auftrittsverbot für Zirkusse mit exotischen Tieren auf städtischen Flächen beschlossen.
Herzogenaurach
Die Stadt lässt seit mehreren Jahren aufgrund der schlechten Erfahrungen keine Zirkusse auf öffentlichen Flächen zu.
Hildesheim
Der Stadtrat hat im September 2016 eine Satzung verabschiedet, wonach jenen Bewerbern für den Volksfestplatz der Vorzug gegeben wird, die keine Wildtiere wie Elefanten, Affen oder Bären mitführen oder zur Schau stellen.
Hofheim am Taunus
Die Stadt Hofheim am Taunus vermietet seit dem 01.01.2012 keine Flächen mehr an Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mitführen. In dem Mustervertrag der Stadt für Zirkusunternehmen heißt es u.a.: „Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum und unter Zugrundelegung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen in der neuesten Fassung sowie der darin enthaltenen ergänzenden Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Bundestierärztekammer sowie aktueller wissenschaftlicher Gutachten zu einzelnen Tierarten, wird das Mitführen auf dem überlassenen Gelände und der Auftritt der in der Anlage zu dieser Vereinbarung aufgeführten Tierarten ausgeschlossen.“ Zu den ausgeschlossenen Tierarten zählen Elefanten, Flusspferde, Bären, Nashörner, Giraffen und nicht-menschliche Primaten.
Idar-Oberstein
Der Rat der Stadt entschied im September 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Bären, Großkatzen, Elefanten, Riesenschlangen u.a. mitführen.
Illertissen
Die Stadt Illertissen (Bayern) hat mit dem Beschluss einer neuen Benutzungsordnung für den Festplatz festgelegt, dass dort ab 2020 keine Zirkusse mit Wildtieren mehr gastieren dürfen. Der Antrag der Stadtratsfraktion ÖDP/AB/Grüne wurde einstimmig beschlossen.
Ingolstadt
Im Juli 2018 beschlossenes, auf Gefahrenabwehr begründetes Zirkus-Wildtierverbot. Gleichzeitig verhinderte der Stadtrat damit ein von Circus Krone bei der Stadtverwaltung beantragtes Gastspiel für einen Weihnachtscircus mit fünfjähriger Laufzeit.
Iserlohn
Der Stadtrat hat im Dezember 2022 eine neue Benutzungsordnung für den Festplatz erlassen. Damit gelten erhöhte Auflagen für Veranstaltungen mit Tieren, so dass Zirkusgastspielen mit Wildtieren zumindest eine erhebliche Zulassungsschwelle entgegensteht.
Kandel
Der Stadtrat der rheinland-pfälzischen Gemeinde hat im Dezember 2015 mehrheitlich beschlossen, dass künftig keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe vermietet werden, die Wildtiere mitführen. Zudem dürfen für solche Veranstaltungen keine öffentlichen Werbemöglichkeiten mehr zur Verfügung gestellt.
Karben
Die Stadtverordnetenversammlung Karben hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe in Karben mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesratesvom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 6.000,- zu verhängen.
Karlsruhe
Im Oktober 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, auf öffentlichen Flächen keine Zirkusgastspiele mit Wildtieren mehr zuzulassen. Das Wildtierverbot trat am 1. November 2019 in Kraft.
Kehl
Im Oktober 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Festplatz Läger nicht mehr für Veranstaltungen mit Tieren vermietet werden soll. Der Beschluss betrifft vor allem Zirkusse. Als Grund nannte die Stadtverwaltung die Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit häufigen Ausbrüchen von Tieren aus Zirkussen.
Kelheim
In Kelheim sind auf öffentlichen Flächen generell keine Zirkusgastspiele mehr zugelassen.
Köln
Der Stadtvorstand hat im April 2008 entschieden, dass in Köln keine städtischenGelände mehr an Zirkusunternehmen vermietet werden, die mit Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen, Giraffen, Elefanten, Flusspferden, Bären und Nashörnern reisen. In einem weitergehenden Beschluss stimmte der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln 2009 einem Bürgerantrag zu, zusätzlich weitere Wildtierarten wie Großkatzen und Primaten in die Ausschlussliste mit aufzunehmen.
Kreuztal
Im November 2018 einstimmig vom Stadtrat beschlossenes Zirkus-Wildtierverbot.
Landsberg am Lech
Der Stadtrat hat im Februar 2017 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger oder Elefanten mitführen.
Legden
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im April 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.
Leipzig
Nach einer Einwohnerpetition beschloss der Stadtrat in Leipzig im Februar 2016, künftig keine öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Affen, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen oder Nashörner mitführen.
Lohmar
Die Stadt überlässt gemäß eines Stadtratsbeschlusses vom November 2015 Zirkusbetrieben, die bei CITES gelistete Wildtiere mitführen, ab sofort keine städtischen Flächen mehr.
Löhne
Der Stadtrat hat im November 2015 einstimmig beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger oder Elefanten mitführen.
Maintal
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Dezember 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Löwen, Tiger und Elefanten mitführen.
Marburg
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich im Januar 2017 für ein Zirkus-Wildtierverbot ausgesprochen und die Stadtverwaltung beauftragt, eine entsprechende Regelung für ein Verbot von Gastspielen mit Elefanten, Tigern und Bären auf kommunalen Flächen zu erarbeiten.
Meerbusch
Der Stadtrat hat im April 2017 beschlossen, aus Gründen der Gefahrenabwehr und des Tierschutzes kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger oder Elefanten mitführen.
Mörfelden-Walldorf
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im April 2015, künftig keine in kommunaler Hand befindlichen Festplätze an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten und Kamele mitführen.
München
Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt am 23.06.2009 parteiübergreifend, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für städtische Flächen schaffen zu wollen. Als Grundlage werden die entsprechenden Verordnungen etc. aus Städten herangezogen, auf deren öffentlichen Flächen bestimmte Wildtiere nicht auftreten dürfen. Zusätzlich wurde der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) damit beauftragt, die Bundesregierung nochmals nachhaltig dazu aufzufordern, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene voranzubringen.
Im Januar 2011 schränkt die Stadt die Auftritte von Wildtieren im Zirkus weiter ein. Laut Verwaltungsausschuss dürfen Wildtiere nur noch auf der Theresienwiese auftreten.
Für 20 Tierarten wie z.B. Bären, Elefanten, Tiger, Löwen oder Nashörner sind Auftritte auf Grundstücken, die rechtlich nicht wie die „Wiesn“ als sogenannte öffentliche Einrichtung gelten, verboten.Neuburg an der Donau
Der Stadtrat von Neuburg an der Donau hat im Oktober 2014 beschlossen, keine städtische Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Arten wildlebender Tiere mitführen.
Neustadt an der Weinstraße
Die Stadt Neustadt ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung bestimmter Wildtiere, wie beispielsweise Elefanten, Menschenaffen und Großkatzen, in Wanderzirkussen grundsätzlich nicht geschaffen werden können. Daher werden in Neustadt an der Weinstraße grundsätzlich keine Gastspiele an einen solchen Zirkus vergeben.
Nidda
Die Stadtverordnetenversammlung Nidda hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a.
Norderstedt
Der Hauptausschuss hat einstimmig dafür votiert, dass die städtische Entwicklungsgesellschaft EgNO keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermieten soll, die Wildtiere mitführen.
Osnabrück
Der Stadtrat von Osnabrück hat im Dezember 2015 beschlossen, künftig keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Paderborn
In Paderborn werden keine öffentlichen Flächen an Zirkusbetriebe vermietet, die Wildtiere mitführen.
Plettenberg
Der Stadtrat von Plettenberg hat im April 2016 ein kommunales Wildtierverbot beschlossen. Da die Stadt ohnehin keine geeigneten Flächen für Zirkugastspiele besitzt, handelt es sich bei der Maßnahme um ein symbolisches Bekenntnis für den Tierschutz.
Porta Westfalica
Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat im Juni 2018 ein Zirkus-Wildtierverbot beschlossen.
Potsdam
Nach einem Antrag der GRÜNEN im Mai 2011, beschließt die Stadt Potsdam im Mai 2011, dass künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die eine oder mehrere dieser Tierarten mitführen: Menschenaffen, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferde, Bären und Nashörner. Städtische Unternehmen sind darin ebenfalls eingeschlossen, wie beispielsweise die ´Pro Potsdam GmbH´. Bereits seit 2007 gibt es in Potsdam eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Püttlingen
Der Werksausschuss des Rates der saarländischen Stadt hat im Juli 2016 beschlossen, kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Elefanten, Nashörner, Giraffen, Flusspferde oder Bären mitführen.
Reken
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.
Rodgau
Rodgau ist die vermutlich erste deutsche Stadt, die künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusse oder Veranstalter vergibt, die Tiere – egal welcher Art – zur Schau stellen. Im Dezember 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung einem diesbezüglichen Antrag der Fraktion der Tierschutzpartei mehrheitlich zugestimmt.
Rostock
Die Bürgerschaft hat im April 2016 beschlossen, keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtierarten wie Kängurus, Strauße, Zebras, Affen, Tiger, Elefanten u.a. mitführen.
Röthenbach a.d.Pegnitz
Der Rat der Stadt hat im April 2016 beschlossen, keine Zirkusse mehr auf städtischen Flächen zuzulassen. Ausnahmen können im Einzelfall für Zirkusse gemacht werden, die keine Wildtiere mitführen.
Schneeberg
Die Stadtverwaltung in Schneeberg prüft Anfragen für Zirkusgastspiele individuell und lehnt diese laut eigener Aussage seit ca. 2016/17 ab, wenn exotische Tiere (Elefanten, Zebras, Affen, Löwen, Tiger usw.) mitgeführt werden.
Schloß Holte-Stukenbrock
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat im Februar 2011 beschlossen, keine kommunalen Stellplätze mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen. Eine entsprechende Negativliste der betreffenden Tierarten umfasst u.a. Elefanten, Bären, Großkatzen, Nashörner und Giraffen.
Schönwald
Der Rat der oberfränkischen Stadt hat im Juli 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Schwabach
Seit 2010 werden in der Stadt im bayerischen Landkreis Roth keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet.
Schwerin
Der Gemeinderat hat im Januar 2016 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Elefanten, Bären, Tiger oder Kängurus mitführen.
Schwetzingen
Die Stadt Schwetzingen vermietet keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die bestimmte Wildtierarten mitführen. Die entsprechende Umsetzung der neuen Regelung geschieht mittels Sondernutzungsvertrag, wonach u.a. Giraffen, Bären, Nashörner, Menschenaffen und Elefanten nicht im Rahmen von Zirkusgastspielen in Schwetzingen zugelassen werden.
Selb
Der Stadtrat hat im Juni 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger, Elefanten oder Bären mitführen. Damit folgte der Stadtrat Anträgen von den Bürgern Klaus Jakob und der sechsten Klasse der Siebensternschule Selb.
Seligenstadt
Die Stadtverordnetenversammlung hat im September 2015 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Siegen
Der Stadtrat der Stadt Siegen hat Anfang September 2012 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, keine Gastspiele von Zirkussen, die Wildtiere oder nicht artgerecht gehaltene Tiere mit sich führen, auf städtischen Flächen zu genehmigen.
Speyer
In der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am 31.08.2010 beschließt der Rat, städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vergeben, die Wildtiere mitführen nach Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-Drucksache 5954/03) oder unter II. Nummer 1 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26. Oktober 2005.
Anmerkung PETA: Dies bedeutet ein Verbot für: Affen, Elefanten und Großbären, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos und Pinguine.Stadtlohn
Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen.
Straelen
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, dass die Stadtverwaltung Zirkusbetrieben, die bei CITES gelistete Wildtiere mitführen, ab sofort keine städtischen Flächen mehr überlässt.
Stuttgart
Der Gemeinderat der baden-württembergischen Landeshauptstadt hat im Januar 2017 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Löwen, Tiger und Elefanten mitführen.
Soest
Der Stadtrat hat im April 2017 beschlossen, aus Gründen der Gefahrenabwehr und des Tierschutzes kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Bären oder Elefanten mitführen.
Trier
Der Stadtrat von Trier hat im Dezember 2019 beschlossen, dass mit Zirkusunternehmen, die Wildtiere mitführen, für das Messeparkgelände künftig keine Nutzungsverträge mehr abgeschlossen werden. Zudem soll gezielt nach einer Alternative für Veranstaltungen in der Weihnachtszeit auf dem Gelände gesucht werden. Der bestehende Vertrag des bisher dort gastierenden „Trierer Weihnachtscircus“ bleibt davon zunächst unberührt, läuft jedoch im Jahr 2024 aus.
Tübingen
Der Verwaltungsausschuss des Tübinger Gemeinderats hat im Oktober 2020 beschlossen, dass kommunale Flächen künftig nur noch an Zirkusbetriebe vermietet werden, die keine gefährlichen Wildtiere mitführen. Der Beschluss soll zuvor einer rechtlichen Prüfung durch die Stadtverwaltung unterzogen werden.
Tuttlingen
Der Gemeinderat hat im Mai 2016 beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Bären, Elefanten, Giraffen, Flusspferde, Affen oder Nashörner mitführen.
Ulm
Der Aufsichtsrat der städtischen Messegesellschaft hat im Dezember 2016 beschlossen, künftig keine Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger, Löwen oder Elefanten mitführen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Tiere im „Altbestand“ soll die „absolute Ausnahme“ bleiben.
Verden
Der Marktausschuss der Kreisstadt hat im September 2016 beschlossen, dass die Verwaltung ein Beschlussvorlage auszuarbeiten hat, nach der künftig keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe oder sonstige Unternehmen vermieten, die Wildtiere zur Schau stellen.
Viersen
Der Rat der Stadt Viersen beschloss im September 2015, künftig keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Tierarten wie beispielsweise Affen, Elefanten, Raubtiere, Giraffen u.a. mitführen
Wadgassen
Der Gemeinderat hat im November 2015 einstimmig beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Wächtersbach
Das Stadtparlament hat im März 2017 einstimmig beschlossen, kommunale Flächen künftig nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Waldkirchen
Der Rat der niederbayerischen Stadt hat im Juli 2016 beschlossen, kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Elefanten, Bären, Giraffen, Flusspferde, Primaten oder Nashörner mitführen.
Wasserburg am Inn
Im Oktober 2016 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Verpachtung des Festplatzes künftig nur noch an Zirkusbetriebe erfolgt, die keine Tiere wildlebender Arten mit sich führen.
Wiesbaden
Im Februar 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung in Wiesbaden (Hessen) ein Verbot von Zirkusauftritten mit Wildtieren auf kommunalen Flächen beschlossen. Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Willich
Der Rat der Stadt hat im April 2016 einstimmig beschlossen, keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen.
Worms
Zirkusbetrieben ist es künftig nicht mehr erlaubt, in Worms mit bestimmten Wildtieren (Bären, Nashörnern, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferden, Riesenschlangen u.a.) auf öffentlichen Flächen zu gastieren. Dies beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms. Das Verbot wird auf privatrechtlicher Ebene in dem Platzüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Zirkus-Pächter umgesetzt. Sollten sich die Zirkusse nicht an die Vereinbarung halten, droht ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro.
Würselen
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Würselen hat beschlossen, dass das Mitführen und der Auftritt auf dem kommunalen Pachtgelände von Giraffen, Nashörnern, Wölfen, Menschenaffen, Flusspferde, Elefanten, Bären, Großkatzen u.a. ausgeschlossen ist. Zugrunde gelegt werden die „Zirkusleitlinien“ des Landwirtschaftsministeriums (BMELV) sowie ergänzende Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) sowie der Bundestierärztekammer.
Zirkus-Tierverbote in Europa und weltweit
Nur wenige europäische Länder lassen Wildtiere im Zirkus noch uneingeschränkt zu. Damit gehört Deutschland zu den traurigen Schlusslichtern im Tierschutz. In 30 Ländern, darunter 24 EU-Mitgliedstaaten, sind bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten.
Ein EU-weit angeglichenes Verbot von Wildtieren in Zirkussen ist dringend notwendig, um das Leiden der Tiere zu beenden. Eine in mehreren EU-Ländern durchgeführte Meinungsumfrage zeigt, dass 68 Prozent der Europäer:innen diese Ansicht teilen. [1]
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Nationale Verbote in Europa
Diese 30 europäischen Länder haben Verbote bestimmter oder aller Tierarten im Zirkus erlassen. Einige Verbote sind zwar bereits beschlossen, aber noch nicht bzw. nicht vollständig in Kraft getreten (*). Deutschland hat als einziger EU-Mitgliedstaat noch keine solche Regelung verabschiedet.
Belgien
In Belgien sind seit dem 01. März 2014 Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren im Zirkus verboten.
Bosnien & Herzegowina
Die Haltung und die Verwendung von Tieren für Showvorstellungen ist für Zirkusbetriebe verboten.
Bulgarien
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Übergangsfrist bis 2015 für zuvor erworbene und verwendete Tiere.Dänemark
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. 2018 wurde auch die bisherige Ausnahmeregelung für Elefanten, Seelöwen und Zebras aufgehoben.
Estland
Das zuvor geltende Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus wurde 2018 abgelöst durch eine Positiv-Liste an Tierarten, die bei Veranstaltungen zur Schau gestellt werden dürfen. Diese umfasst überwiegend domestizierte Tierarten.
Finnland (*)
Verbot von Affen, Raubtieren, Elefanten, Flusspferden, Nashörnern,
Beuteltieren, Robben, Krokodilen, Greifvögeln, Straußen, Wildformen von
Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren im Zirkus. Ab dem 1. Januar 2024 wird eine verschärfte Regelung gelten, die nur noch Auftritte domestizierter Arten erlaubt.Frankreich (*)
Die französische Regierung hat im November 2021 neue Tierschutzgesetze verabschiedet, wodurch unter anderem die Haltung von Wildtieren in Wanderzirkussen nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren verboten wird. Die Neuanschaffung von Wildtieren und deren Vermehrung werden innerhalb von zwei Jahren untersagt. Bei der Ankündigung des geplanten Verbots durch das Umweltministerium im September 2020 wurden zudem Gelder für die Umschulung von Beschäftigten in Wanderzirkussen in Aussicht gestellt.
Griechenland
In Griechenland wurde Anfang 2012 ein grundsätzliches Verbot von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Showprogrammen beschlossen. Das Verbot umfasst alle Tierarten. Das Verbot zur Haltung und Zurschaustellung von Tieren für Unterhaltungszwecke ist im neuen griechischen Tierschutzgesetz verankert.
Irland
Verbot von Wildtieren im Zirkus ab Januar 2018.
Italien (*)
Im Juli 2022 beschlossenes Gesetz, das zu einem schrittweisen Verbot der Zurschaustellung von Tieren in Zirkussen und Wanderausstellungen führen wird. Die Regelung legt fest, dass Zirkusse mit sofortiger Wirkung keine neuen Wildtiere anschaffen oder züchten dürfen. Ab September 2024 sollen keine Auftritte mit Tieren mehr erlaubt werden.
Kroatien
Verbot von Wildtieren im Zirkus; seit 2017 Ausnahme nur für domestizierte Tierarten, die natürliche Verhaltensweisen zeigen.
Lettland
Im Juni 2017 beschlossenes grundsätzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Litauen
Das Umweltministerium hat im September 2020 ein Verbot von Zirkusvorführungen mit wild lebenden Säugetieren, Vogel-, Reptilien- und Amphibienarten angekündigt, das seit November 2021 in Kraft ist.
Luxemburg
Mit der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes vom Juni 2018 werden u. a. Wildtiere im Zirkus verboten.
Malta
Das maltesische Parlament hat im Oktober 2014 ein Verbot der Mitführung und Zurschaustellung von Tieren in Zirkusbetrieben beschlossen.
Niederlande
Die niederländische Regierung hat im Dezember 2014 ein Verbot von Wildtieren im Zirkus beschlossen, das per 15. September 2015 in Kraft trat. „Die Gesundheit der Tiere ist wichtiger als ihre Verwendung für Vergnügungen oder das Festhalten an überkommenen Traditionen“, sagte die zuständige Staatssekretärin Sharon Dijksma.
Nordmazedonien
Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Norwegen
Seit dem 01.01.2017 sind in Norwegen die meisten Wildtierarten im Zirkus, darunter Elefanten, verboten.
Österreich
Ein generelles Verbot von Wildtierenim Zirkus besteht seit 2005 und wurde im Dezember 2011 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Polen
Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus.
Portugal (*)
2018 beschlossenes Zirkus-Wildtierverbot. Bis 2024 sollen alle Wildtiere registriert und ihre Übergabe an Auffangstationen geregelt werden. Zirkusmitarbeitende, die ihre Tiere noch während der Übergangsfrist freiwillig abgeben, erhalten Hilfestellung beim Berufswechsel. Die Regelung wird das bisher geltende Fortpflanzungsverbot von bestimmten Wildtierarten im Zirkus ablösen.
Rumänien
Im Juni 2017 beschlossenes Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Schweden
Verbot von Affen, Raubtieren (mit Ausnahme von Hunden und Katzen), Robben, Nashörnern, Flusspferden, Damwild (mit Ausnahme von Rentieren), Giraffen, Kängurus, Greifvögeln, Straußen und Krokodilen im Zirkus. 2019 wurde das Verbot um Elefanten und Seelöwen erweitert.
Serbien
Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Slowakei
Seit September 2019 geltendes Verbot für Dressur von und Auftritte mit Wildtieren im Zirkus. Verstöße sollen mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Slowenien
In Slowenien dürfen seit März 2013 keine Wildtiere mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden.
Spanien (*)
Die spanische Regierung hat im März 2023 ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet, wodurch unter anderem die Zucht und Haltung von Wildtieren im Zirkus verboten werden. Zuvor bestanden bereits in 12 von 17 autonomen Gemeinschaften, wie zum Beispiel Katalonien, Galicien und Valencia, regionale Einschränkungen von Zirkusauftritten mit Wildtieren.
Tschechische Republik
Das seit 2004 bestehende Verbot von neugeborenen Affen, Robben, Walen (exkl. Delfine), Nashörnern, Flusspferden und Giraffen im Zirkus wird 2020 um ein Nachstellverbot von Wildtieren im Zirkus erweitert, das 2022 in Kraft tritt. Damit wird die Zucht, Neuanschaffung und Dressur von Wildtieren verboten. Wildtiere, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Zirkus befinden, dürfen weiterhin zur Schau gestellt werden.
Ukraine
Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkusbetrieben.
Ungarn
Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten im Zirkus. Verbot von neuen Wildfängen.
Zypern
Seit 2013 Verbot aller Tierarten im Zirkus.
Weitere Beschlüsse, die jedoch nur regional bzw. begrenzt gelten:
Großbritannien
Schottland: Das schottische Parlament hat im Dezember 2017 beschlossen, Wildtiere im Zirkus zu verbieten.
England: Das britische Parlament hat im Juli 2019 ein Zirkus-Wildtierverbot beschlossen, das am 20. Januar 2020 in Kraft tritt.
Wales: Das walisische Parlament hat im Juli 2020 ein Zirkus-Wildtierverbot beschlossen, das am 1. Dezember 2020 in Kraft tritt.
Ukraine
Wildtier-Auftritte sind in reisenden Zirkusbetrieben verboten, aber in stationären Einrichtungen erlaubt.
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Nationale Verbote außerhalb Europas
Nachfolgend sind weitere Länder außerhalb Europas aufgeführt, die Wildtiere im Zirkus verboten haben.
Armenien
Im März 2022 vom Parlament beschlossenes Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Bolivien
Generelles Verbot von Wildtieren und domestizierten Tieren ab 1. Juli 2010 im Zirkus.
China
Verbot von den in chinesischen Zoos (staatliche Einrichtungen) üblichen Wildtierdressuren. Zirkusse (private Unternehmen) sind davon ausgenommen.
Costa Rica
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Ecuador
In Ecuador wurde 2012 beschlossen, die Nachzucht von Wildtieren im Zirkus zu verbieten. Ebenfalls verboten sind die Nutzung von heimischen Wildtierarten sowie der Import von jeglichen Wildtierarten für Zirkusse.
El Salvador
2013 verbot das Parlament die Nutzung von Wildtieren für jegliche Form der Unterhaltung inklusive Zirkus.
Guatemala
Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Indien
Verbot von bestimmten Wildtierarten, wie Affen, Bären, Löwen und Tigern, im Zirkus.
Israel
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Kolumbien
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus per Gesetzesbeschluss von Juni 2013. Die Zirkusbetriebe haben zwei Jahre Zeit, den Beschluss umzusetzen.
Mexiko
Das mexikanische Parlament (House of Deputies) stimmte im Dezember 2014 für ein landesweites Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin vom Präsidenten Enrique Peña Nieto unterzeichnet. Das Gesetz sieht vor, dass Zirkusbetriebe eine Bestandsliste einreichen müssen, damit die Tiere auf Zoos und Auffangstationen verteilt werden können.
Panama
2014 hat die Regierung von Panama ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben beschlossen.
Paraguay
Seit Juni 2012 besteht ein Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Peru
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus ab Juli 2011
Singapur
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Vereinigte Staaten von Amerika
- Hawaii: Der US-Bundesstaat beschließt im Dezember 2018 ein Zirkus-Wildtierverbot für Löwen, Tiger, Elefanten, Alligatoren und weitere Arten. Das Gesetz verbietet den Import der Tiere zu Vorführungen im Zirkus oder bei anderen Veranstaltungen wie Karneval, sowie ihren Einsatz für Foto- und Reitmöglichkeiten.
- New Jersey: 2018 beschließt New Jersey als erster US-Bundesstaat ein Verbot für Auftritte von exotischen Tierarten wie Elefanten oder Tigern in Zirkussen und anderen reisenden Unterhaltungsshows.
Fordern Sie mit uns ein Verbot von Tieren im Zirkus
Wir von PETA Deutschland setzen uns für ein vollumfängliches Verbot aller Tiere im Zirkus ein, denn die Glitzerwelt der Zirkusse verschleiert die mangelhaften Bedingungen und die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur.
Zirkusse mit Tieren verlieren in der Gesellschaft vermehrt an Akzeptanz. Der breiten Öffentlichkeit wird zunehmend bewusst, dass die Tiere im Zirkus rücksichtslos behandelt, in absoluter Beengtheit gehalten und oft bis zum letzten Atemzug ausgenutzt werden.
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Quellen
[1] VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, Umfrage zeigt: Europäische Bevölkerung mehrheitlich gegen Tierleid zu Unterhaltungszwecken, https://www.vier-pfoten.at/unsere-geschichten/pressemitteilungen/forderung-verbot-wildtieren-zirkus (zuletzt eingesehen am 8. März 2022)