Update vom 26. Juli 2022
Anfang Februar erreichten uns von PETA Deutschland schockierende Aufnahmen: Eine männliche Person warf ihren Hund mehrfach in einen Fluss. Dabei filmte der Täter die Misshandlungen, die uns ein Whistleblower zuspielte, vermutlich selbst. Wir von PETA Deutschland erstatteten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen. Der ehemalige Halter hat neben dem bereits im Februar verhängten Tierhalteverbot nun auch eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro zu zahlen.
Update vom 10. Februar 2022
Täter erhält Tierhalteverbot – Hund ist in Sicherheit
Das Kreisveterinäramt Calw hat im Fall des misshandelten Hundes aus Bad Wildbad ein allgemeines Tierhalteverbot gegen den Täter ausgesprochen. Das gilt unbefristet in ganz Deutschland und für alle Tierarten. [1]. Laut Medienberichten darf der sieben Monate alte Hund noch diese Woche aus dem Tierheim Pforzheim in eine Pflegestelle wechseln, in der sich der Hund von den traumatischen Erlebnissen erholen kann. Dem Hund geht es den Umständen entsprechend gut. [2]
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat die Ermittlungen gegen den Täter aufgenommen und rechnet frühstens Mitte oder Ende März mit einem Abschluss der Untersuchungen.
Originaltext vom 1. Februar 2022
Schockierend: Person wirft Hund mehrfach in Fluss
Videos zeigen, wie eine Person einen Hund mehrmals in die Enz wirft. Dabei zieht die Person einen mittelgroßen Hund an Leine und Halsband hoch und wirft ihn skrupellos in den Fluss – aus dem sich der Hund jedes Mal mit aller Kraft selbstständig retten muss.
Auf den zwei Videos ist zu sehen, wie die Person den Hund vom Ufer in den Fluss wirft. In einem weiteren Video wird der Hund von einer Brücke in die Enz geworfen. Nach Eingang der Whistleblower-Meldung Mitte Januar 2022 kontaktierte ein Team von PETA umgehend die örtlichen Behörden in Bad Wildbad, die aufgrund des Verdachts der Tierquälerei den Hund noch am selben Tag sichern und dem Halter entziehen konnten. Wir von PETA Deutschland haben Strafanzeige gegen den Halter wegen quälerischer Tiermisshandlung und somit Verstoß gegen §17 Nr. 2b Tierschutzgesetz gestellt.
Behörden in Bad Wildbad reagieren umgehend
Nachdem wir die Videos mit den grausamen Szenen erhalten hatten, in denen ein Hund mehrfach in einen Fluss geworfen wird, haben wir an die örtliche Polizeibehörde Bad Wildbad und das Veterinäramt Kreis Calw appelliert, den Hund schnellstmöglich zu beschlagnahmen. Die Polizeibehörde reagierte glücklicherweise aufgrund unserer Meldung sofort und konnte in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt den Hund noch am selben Tag retten.
Zusätzlich haben wir Strafanzeige gegen den Tierquäler bei der Staatsanwaltschaft Tübingen erstattet und ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für den Mann gefordert.
Hund wird skrupellos mehrmals in Fluss geworfen und rettet sich selbstständig
Die Tonaufnahmen im Video lassen darauf schließen, dass der Täter bei seiner selbst aufgezeichneten Videoaufnahme eine unbekannte Person anspricht. Während der Hund um sein Überleben kämpft, ruft der Halter „Guck, wie der [Hund] kämpft“ – und dabei die unbekannte Person per Video anspricht. Ob zu dem Zeitpunkt noch jemand anwesend war, ist derzeit nicht bekannt. Die Gewalt, die dem Tier angetan wird, scheint vor allem der Profilierung und dem Zweck der Unterhaltung zu dienen. Der Halter nimmt dabei bewusst in Kauf, dass der Hund den Sturz nicht überleben oder sich schwer verletzen könnte.
Sichtlich erschrocken und verstört sucht der Hund nach jedem Wurf den Weg aus dem fließenden Gewässer, um an Land in Sicherheit zu gelangen – um erneut gewaltvoll in den Fluss geworfen zu werden. Abgesehen von den schweren körperlichen Verletzungen, die bis zum Tod führen können, kann der Hund dabei massive seelische Schäden erleiden. Die Folgen können so schwerwiegend sein, dass es dem Hund schwerfallen kann, Menschen zu vertrauen und in einem harmonischen Miteinander zu leben. Über den physischen und psychischen Zustand des Tieres ist bislang nichts bekannt.
Was Sie für Tiere in Not tun können
Sollten Sie einen Fall von Tierquälerei sehen oder auf einen Missstand aufmerksam gemacht worden sein, können Sie diese über unser Whistleblower-Formular melden. Auf unserer Webseite Tierquaelerei.de erfahren Sie, wo Tierquälerei beginnt, welche Strafen für Tierquälerei verhängt werden können und alles darüber, wie Sie aktiv gegen Tierquälerei vorgehen können.
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Quellen
[1] Pforzheimer Zeitung: Bad Wildbader Hundequäler darf nie wieder Hunde halten, https://www.pz-news.de/region_artikel,-Bad-Wildbader-Hundequaeler-darf-nie-wieder-ein-Tier-halten-_arid,1669010.html, (eingesehen am 9. Februar 2022)
[2] Badische Neueste Nachrichten (BNN): Geretteter Hund aus Wildbad zieht nach Zwischenstopp im Tierheim in ein neues Zuhause, https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/hund-fluss-bad-wildbad-gerettet-tierheim-neues-zuhause, (eingesehen am 9. Februar 2022)